Arbeitsdienst

Der TCR verfügt über ansprechende Außenanlagen und ein schönes Clubheim. Das tolle Ambiente wird seit Jahrzehnten von unseren Mitgliedern geschätzt. Für viele Mitglieder ist das Clubhaus der Treffpunkt zum gemütlichen „Klönschnack" nach den Trainingseinheiten oder Tennismatches - und dies zu angemessenen Preisen. Darüber hinaus gibt es neuen Mitgliedern die Möglichkeit, sich vorzustellen und Kontakte zu Mannschaften oder Spielgemeinschaften zu knüpfen.

Arbeitsdienst

Wer:
aktive Mitglieder                                                                                              

a) Jugendliche Mitglieder:
Die Arbeitsdienstpflicht beginnt für Jugendliche, die im laufenden Jahr ihr 14. Lebensjahr vollendet haben (also 14 Jahre alt geworden sind), im Folgejahr          

b) Erwachsene Mitglieder: 
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Jahr gelten die Regelungen für Erwachsene für das Folgejahr.

Mit Erreichung des 80. Lebensjahres im laufenden Jahr endet die Arbeitsdienstpflicht im Folgejahr. Ab dem 75. Lebensjahr kann eine Befreiung beantragt werden.

Arbeitsstunden:             
a) Jugendliche Mitglieder:  3 Stunden pro Saison                                                   
b) Erwachsene Mitglieder:  6 Stunden pro Saison

Nichtwahrnehmung:    
a) Jugendliche Mitglieder: Betrag in Höhe von EUR 7,50 für jede nicht geleistete Arbeitsstunde                                                                                                               
b) Erwachsene Mitglieder: Betrag in Höhe von EUR 60,00 für insges. nicht geleistete Arbeitsstunden

Die Beträge werden im Folgejahr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.


Die Termine für die Arbeitsdienste werden den Mitgliedern auf der Homepage bzw. per Mail bekannt gegeben.

Die Ausübung dieser Aufgaben kann selbstverständlich flexibel gehandhabt werden.