Tresen- und Arbeitsdienst
Der TCR verfügt über ansprechende Außenanlagen und ein schönes Clubheim. Das tolle Ambiente wird seit Jahrzehnten von unseren Mitgliedern geschätzt. Für viele Mitglieder ist das Clubhaus der Treffpunkt zum gemütlichen „Klönschnack" nach den Trainingseinheiten oder Tennismatches - und dies zu angemessenen Preisen. Darüber hinaus gibt es neuen Mitgliedern die Möglichkeit, sich vorzustellen und Kontakte zu Mannschaften oder Spielgemeinschaften zu knüpfen.
Eine dauerhafte Aufrechterhaltung dieser Annehmlichkeiten ist nur durch einen gewissen „Zusatzbeitrag“ der Mitglieder in Form von Arbeits- und Tresendiensten möglich.
Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder des TCR auf Mitgliederversammlungen folgende Regelungen für die Durchführung der Arbeitsdienste beschlossen:
Tresendienst
Wer:
alle volljährigen aktiven Mitglieder. Die Tresendienstpflicht beginnt für die Mitglieder, die im laufenden Jahr volljährig geworden sind, im Folgejahr. Ab dem 80- zigsten Lebensjahr kann auf Antrag eine Befreiung erfolgen.
Zeitraum:
Montag- Freitag gem. Tresendienstplan.
Die Tresendienstliste wird den Mitgliedern vor Saisoneröffnung übermittelt.
Wie oft:
z.Zt. 1-2-mal pro Jahr , Reihenfolge nach Alphabet
Nichtwahrnehmung :
Pauschalbetrag in Höhe von EUR 60,00. Betrag wird im Folgejahr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen
Arbeitsdienst
Wer:
aktive Mitglieder
a) Jugendliche Mitglieder:
Die Arbeitsdienstpflicht beginnt für Jugendliche, die im laufenden Jahr ihr 14. Lebensjahr vollendet haben (also 14 Jahre alt geworden sind), im Folgejahr
b) Erwachsene Mitglieder:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Jahr gelten die Regelungen für Erwachsene für das Folgejahr.
Mit Erreichung des 65. Lebensjahres im laufenden Jahr endet die Arbeitsdienstpflicht im Folgejahr.
Arbeitsstunden:
a) Jugendliche Mitglieder: 3 Stunden pro Saison
b) Erwachsene Mitglieder: 4 Stunden pro Saison
Nichtwahrnehmung:
a) Jugendliche Mitglieder: Betrag in Höhe von EUR 7,50 für jede nicht geleistete Arbeitsstunde
b) Erwachsene Mitglieder: Betrag in Höhe von EUR 15,00 für jede nicht geleistete Arbeitsstunde
Die Beträge werden im Folgejahr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Die Termine für die Arbeitsdienste werden den Mitgliedern auf der Homepage bzw. per Mail bekannt gegeben.
Die Ausübung dieser Aufgaben kann selbstverständlich flexibel gehandhabt werden. Ein eigenverantwortlicher Termintausch ist jederzeit möglich.